Service

Aufgaben

 

Das Stadtarchiv Neumarkt ist eine öffentliche Einrichtung. Es verwahrt dauerhaft bei der Stadtverwaltung Neumarkt und den 1972 eingemeindeten vorher eigenständigen Gemeinden Helena, Holzheim, Labersricht, Lippertshofen, Pelchenhofen, Pölling, Stauf und Woffenbach entstandene Dokumente, die nach Bewertung, Übernahme, Verzeichnung und Erschließung zur Nutzung bereit stehen. Das Archivgut ist grundsätzlich für jedermann – Privatpersonen, Heimat- und Familienforscher und -forscherinnen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Studierende, Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, Schüler und Schülerinnen, Journalisten und Journalistinnen und andere Interessierte zugänglich, wenn es für die Benutzung erschlossen ist, ggf. bestehende Schutzfristen abgelaufen sind und keine konservatorischen Gründe dagegenstehen.

 

Die im Stadtarchiv verwahrten Quellen lassen sich zu den verschiedensten stadtgeschichtlichen Fragestellungen auswerten: zur politischen, topografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Stadt, zur Sozial-, Handwerks-, Handels- und Verkehrsgeschichte, zur Kunst- und Architekturgeschichte, Haus- und Bauforschung, Genealogie und Wappenkunde, ferner zur Geschichte von Neumarkter Firmen, Vereinen und Stiftungen und schließlich zu Personen und Familien, die in Neumarkt gelebt haben bzw. einen Bezug zu Neumarkt haben.

 

Da sich Archivalien in der Regel nicht von selbst erschließen, erhalten Sie eine kompetente Beratung - schriftlich oder vor Ort in unserem Leseraum. Sie erfahren, welche Quellen Sie für Ihr Thema heranziehen bzw. welche weiteren Bestände oder Archive einschlägiges Material zur Beantwortung Ihrer Fragestellung enthalten können. Vor allem bei größeren Forschungsvorhaben empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns und die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins.

 

Je genauer Sie Ihre Fragen bzw. Ihr Anliegen formulieren, umso gezielter können wir unsere Findmittel und Datenbanken durchsuchen und Ihre schriftliche Anfrage im Vorfeld Ihres Besuchs beantworten. Konkrete Fragestellungen sind auch im persönlichen Beratungsgespräch erwünscht und erleichtern unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben bestmöglich zu unterstützen.

 

Hinweise für Benutzerinnen und Benutzer

 

Damit Sie Ihren Aufenthalt im Stadtarchiv Neumarkt effizient gestalten können, bieten wir Ihnen hier umfassende Informationen und Hilfen für die Vorbereitung und den Verlauf Ihres Archivbesuchs an.

 

  Vorbereitung des Archivbesuchs

  Antrag auf Benutzungsgenehmigung

  Der Weg zu den Quellen - Recherchemöglichkeiten

  Archivbesuch

  Nutzungseinschränkungen

  Nutzung von gesperrtem Archivgut – Schutzfristverkürzung

  Zitierweise

  Gebühren

  Wiedergabegenehmigung

 

Vorbereitung des Archivbesuchs

Informationen zu den Archivbeständen erhalten Sie über die Online-Recherche in unserer Beständeübersicht (LINK). Diese Datenbank bietet zugleich den Zugang zu den bereits im Internet zugänglichen Archivalien.

Da nicht alle Informationen online zugänglich sind, sollten Sie ergänzend zur Online-Recherche eine schriftliche Anfrage an uns richten und/oder eine persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen.

Bei vielen Fragestellungen ist es sinnvoll, dass Sie sich schon vor dem Archivbesuch über die zu Ihrem Thema vorliegende gedruckte Literatur und die hier verwahrten Bestände informieren.

Viele Fragen lassen sich auch über eine telefonische oder schriftliche Anfrage klären. Telefonisch beantworten wir alle Fragen, die sich ohne Hinzuziehung von Quellen oder Literatur beantworten lassen.

 

Schriftliche Anfrage

Vor allem auswärtigen Besucherinnen und Besuchern wird vor dem Archivbesuch eine schriftliche Anfrage mit möglichst genauer Beschreibung des Themas empfohlen, damit wir die Quellenlage vorab klären und Sie auch auf andere Archive und Institutionen, die Sie in Ihre Forschung einbeziehen sollten, hinweisen können. Schriftliche Auskünfte beschränken sich in der Regel sich auf den Nachweis einschlägiger Bestände bzw. vorhandener Archivalien. Die Sichtung und Auswertung der Archivalien selbst können wir nur im Rahmen unserer Gebührensatzung für Sie vornehmen, soweit unsere Arbeitskapazitäten dies zulassen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann nach Rücksprache in schriftlicher Form (Brief/E-Mail).

 

Erstbesuch

Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung vor dem ersten Besuch des Stadtarchivs erspart Ihnen unnötige Wege, Kosten und Wartezeiten. Die Anmeldung sollte mindestens eine Woche vor dem gewünschten Besuchstermin erfolgen, um gegebenenfalls rechtzeitig absagen zu können.

 

Folgebesuche

Bei weiteren Besuchen ist eine Anmeldung für den Besuch während unserer regulären Öffnungszeiten nicht erforderlich.

 

Antrag auf Benutzungsgenehmigung

Bei Ihrem Besuch füllen Sie - für jedes Forschungsvorhaben und jeweils für das laufende Kalenderjahr - einen Antrag auf Benutzungsgenehmigung aus, in dem Sie Ihr Forschungsthema angeben. Antragsformulare sind bei der Leseraumaufsicht erhältlich oder können - wenn Sie den Antrag bereits zu Hause ausfüllen möchten - hier heruntergeladen werden. Zur Legitimation wird ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein etc.) benötigt.

(Formular Antrag auf Benutzungsgenehmigung)

 

Der Weg zu den Quellen – Recherchemöglichkeiten

Findmittel

Im Leseraum sind die Findmittel (Findbücher, PC für Nutzerrecherchen) der erschlossenen und für die Benutzung zugänglichen Bestände aufgestellt. Die für Ihr Thema einschlägigen Findmittel werden Ihnen von der Leseraumaufsicht genannt bzw. zur Durchsicht vorgelegt.

Ein Findbuch (lat. Repertorium) enthält kurze Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Archivalien mit Angabe der Signatur, des Umfangs, der Laufzeit sowie Hinweise auf besondere Inhalte.

 

Datenbanken

An den Recherche-PCs können Sie (nach einer kurzen Einführung durch die Leseraumaufsicht) selbständig nach elektronisch verzeichneten Archivalien bzw. Informationen für Ihr Thema suchen.

Einzelne Bestände (z.B. Fotobestände, Postkarten) sind nur am PC einsehbar.

 

Archivbesuch

Wenn Sie Quellen zur Stadtgeschichte auswerten möchten, ist ein persönlicher Archivbesuch die Regel. Vor Ort werden Sie individuell zu Ihrem Thema beraten und können die für Ihre Fragestellung relevanten Unterlagen einsehen.

Die Benutzerberatung in unserem Leseraum ist montags bis donnerstags zwischen 8.30 bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 14:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr durchgehend besetzt ist. Ausnahmen von der Regel (Betriebsausflug, Brückentage, Überschneidungen von Urlaub/Krankheitsausfall) finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles.

Die Leseraumaufsicht berät Sie über die für Ihr Thema in Frage kommenden Bestände und weist Sie auf die zugänglichen Findmittel und Datenbanken, ggf. auch auf weitere Recherchemöglichkeiten und zusätzliche Ansprechpartnerinnen und -partner hin.

  Die Leseraumaufsicht ist beim Ausfüllen des Antrags auf Benutzungsgenehmigung behilflich.

  Die Leseraumaufsicht nimmt die Archivalienbestellungen entgegen, gibt die bestellten Archivalien aus und nimmt diese nach der Benutzung zurück.

  Die Leseraumaufsicht nimmt auch Ihre Fotoaufträge entgegen und berät Sie über die möglichen Aufnahmearten und Formate sowie die anfallenden Gebühren.

Weder die Bücher aus unserer Präsenzbibliothek noch die Archivalien, bei denen es sich in der Regel um einmalige, nur einmal vorhandene Originalunterlagen handelt, sind entleihbar, sondern können nur vor Ort eingesehen und ausgewertet werden.

 

Vorbestellung von Büchern und Archivalien

Wenn die Signaturen bekannt sind, ist die Vorbestellung von Büchern und Archivalien in den Leseraum möglich – entweder telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail. Bitte teilen Sie uns unbedingt den Tag Ihres Archivbesuchs mit und berücksichtigen Sie, dass zwischen Ihrer Bestellung und Ihrem Archivbesuch mindestens zwei Arbeitstage liegen sollten. Die bestellten Archivalien werden 14 Tage bei der Leseraumaufsicht für Sie bereitgehalten.

 

Archivalienbestellung

Die Bestellung von Archivalien erfolgt – noch – in mündlicher Form ohne Bestellzettel. Aushebezeiten sind die regulären Öffnungszeiten.

 

Archivalienauswertung

In zwei Leseräumen werden die für Ihr Thema relevanten Unterlagen zur Einsicht und Auswertung vorgelegt. Es können daraus Notizen oder Abschriften mit Bleistift oder mit dem Laptop angefertigt werden, oder Reprofotos bestellt werden. Damit das Archivgut der Stadt Neumarkt auch für künftige Generationen erhalten bleibt, gibt es Regeln für den schonenden Umgang mit Archivalien (BENUTZERORDNUNG).

An den Arbeitstischen besteht die Möglichkeit zum Anschluss von Notebooks.

 

Reproduktionsmöglichkeiten von Archivalien

Zur Schonung der Bestände werden Papierkopien nur noch in Ausnahmefällen angefertigt (z.B. beglaubigte/besiegelte Kopien aus dem Bestand der Standesamtsbücher zur Vorlage bei Notariaten bzw. bei Erbschaftsangelegenheiten). Je nach Umfang der gewünschten Reproduktionen erstellen wir Digitalfotos (Jpeg-Bilder) /FOTO/, die per E-Mail-Anhang versandt werden oder per CD/DVD bzw. USB-Stick mitgenommen werden können. Der USB-Stick kann mitgebracht werden, muss aber von unserer IT-Abteilung auf Viren und andere unerwünschte Programme geprüft werden; das heißt, dass die Daten unter Umständen noch nicht am gleichen Tag eingelesen werden können.

Die Fotoaufträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Je nach Auftragslage ist mit Wartezeiten von 1 bis 3 Wochen zu rechnen. Die bestellten Fotoarbeiten können im Leseraum abgeholt werden. Der Versand ist per E-Mail oder als Postsendung möglich (bitte bei der Bestellung angeben).

Bei gebührenpflichtigen Anfragen, bei Bestellung von Reproduktionen aus dem Ausland und Erteilungen von Wiedergabegenehmigungen ins Ausland werden die anfallenden Gebühren beziehungsweise dem Archiv entstehenden Unkosten per Vorausrechnung erhoben.

Die überlassenen Kopien und Digitalisate sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder zur einmaligen privaten wissenschaftlichen Verwendung bestimmt. Für jede Veröffentlichung ist eine Wiedergabegenehmigung des Archivs einzuholen.

Das Abfotografieren von Archivalien (digital oder analog) durch die Benutzerinnen und Benutzer ist nur nach Rücksprache zulässig.

 

  Technische Ausstattung des Archivs

  Für das Lesen und Reproduzieren (Scannen) von Microfiches und Microfilmrollen steht ein Reader-Printer in einem der Leseräume zur Verfügung. Mit dem Gerät können auch mitgebrachte Filme eingesehen werden.

 

Zitierweise für Archivalien

  Jede zitierfähige Archivalieneinheit ist durch die Einzelsignatur, zum Beispiel B 1.1, B 20, R 18/7 oder 6/687 usw. eindeutig identifiziert. Sie ist auch für die korrekte Zitierweise maßgeblich.

Bei jeder Zitierung oder Veröffentlichung von Archivalien aus dem Stadtarchiv muss die jeweilige Einzelsignatur angegeben werden (§ 8 Abs. 2 der Stadtarchiv-Satzung). Die verwahrende Institution (Stadtarchiv Neumarkt, abgekürzt StadtANM) ist jeweils voranzustellen nach folgendem Muster: StadtANM B 1.97, Nr. 75.

 

  Gebühren

  Anfallende Gebühren werden durch die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Neumarkt vom 19. März 1997 (letzte Änderung vom 21. September 2001) geregelt.

  Unsere Gebührensatzung kann im Internet eingesehen werden. /LINK/

 

  Wiedergabegenehmigung

  Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (letzteres bei kommerzieller Nutzung). Bei der Veröffentlichung ist an geeigneter Stelle (zum Beispiel in der Bildunterschrift, im Abbildungsverzeichnis oder als digitales Wasserzeichen in der Bilddatei) neben der Angabe der verwahrenden Institution (Stadtarchiv Neumarkt, abgekürzt StadtANM) die jeweilige Einzelsignatur zu nennen. Die Genehmigung muss rechtzeitig vor der Drucklegung beantragt werden, dazu genügt ein formloser Antrag in schriftlicher Form. Das Stadtarchiv erhält von jeder Veröffentlichung ein Belegexemplar.

 

Archivalienrückgabe

Beim Verlassen des Archivs informieren Sie bitte die Leseraumaufsicht, ob Sie die Unterlagen innerhalb der kommenden 14 Tage noch einmal einsehen möchten oder ob sie wieder ins Magazin zurückgebracht werden können.

 

Nutzungseinschränkungen

Nicht alle im Stadtarchiv verwahrten Archivalien sind uneingeschränkt benutzbar. Für Nutzungseinschränkungen kann es "technische", konservatorische und/oder rechtliche Gründe geben. Entsprechende Hinweise finden Sie im Findbuch.

 

Erschließungsstand und technischer Zustand

Bestände, die noch nicht geordnet und verzeichnet oder noch nicht "technisch" aufgearbeitet (umgebettet und signiert) sind, sind grundsätzlich von der Benutzung ausgenommen.

Eine Ausnahme bilden die jeweils abgebenden (Dienst-)Stellen, wenn entsprechende Ablieferungslisten vorliegen, die das Auffinden der gesuchten Unterlagen ohne größeren Aufwand ermöglichen.

Auch audio-visuelles Archivgut ist nicht benutzbar, solange beispielsweise Filmmaterial noch nicht auf geeignete Bild- oder Tonträger umkopiert ist.

 

Erhaltungszustand - Schutzmedien

Manche Bestände, manchmal auch einzelne Archivalieneinheiten, dürfen aus konservatorischen Gründen nicht mehr im Original vorgelegt werden, da jede Nutzung die Gefahr in sich birgt, dass die Archivalien in ihrer Substanz geschädigt werden oder bereits vorhandene Schäden sich vergrößern. Zum Teil sind diese gesperrten Archivalien über Schutzmedien benutzbar: in Form von Kopien oder Reproduktionen, über Filme am Mikrofilm-Lesegerät oder als Digitalisate. Dies gilt auch für bereits digitalisierte Archivalien wie Postkarten oder ausgewählte Fotobestände.

 

Inhalt/Rechtliche Gründe

Archivalien enthalten häufig Informationen, die dem Datenschutz unterliegen. Aus diesem Grund schreiben die Archivgesetze für Archivalien aus jüngerer Zeit bestimmte Schutzfristen vor. Bis zum Ablauf der Schutzfrist sind solche Archivalien für die Benutzung gesperrt.

Schutz- oder Sperrfristen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 10 Abs. 3 BayArchivG) darf öffentliches Archivgut nicht vor Ablauf von 30 Jahren nach Schließung der Unterlagen genutzt werden. Schriftgut, das sich auf eine natürliche Person bezieht, darf frühestens 10 Jahre nach dem Tod der Person oder, falls dieses Datum nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand zu ermitteln ist, 90 Jahre nach deren Geburt eingesehen werden. Diese Sperrfristen gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. Für Schriftgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, gelten noch längere Schutzfristen.

 

Depositalbestände

Auch aufgrund von Vereinbarungen mit früheren oder derzeitigen Eigentümern bei Deposita kann Archivgut für die Benutzung gesperrt sein oder darf nur mit besonderer Genehmigung benutzt werden.

 

Nutzung von gesperrtem Archivgut – Schutzfristverkürzung

Eine Verkürzung der Schutzfrist ist unter bestimmten Voraussetzungen, die im Bayerischen Archivgesetz festgeschrieben sind, möglich.

Durch das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) und die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Neumarkt ist die Nutzung von Archivgut (§ 3 Abs. 5 und § 4), das noch Sperr- oder Schutzfristen unterliegt, geregelt.

 

Verkürzung der Schutz- oder Sperrfrist

In bestimmten Fällen ist (nach Art. 10 Abs. 4 BayArchivG) eine Verkürzung der Schutzfristen möglich, die beim Stadtarchiv schriftlich zu beantragen ist.

Der Antrag auf Schutzfristverkürzung kann formlos an das Stadtarchiv gerichtet werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

  Name, Vorname und Anschrift der den Antrag stellenden Person

  Name, Vorname und Anschrift der Auftraggeberin/des Auftraggebers, wenn die Nutzung im Auftrag einer dritten Person erfolgt

  Nutzungszweck/Arbeitsthema (mit möglichst präziser sachlicher und zeitlicher Eingrenzung)

  bei wissenschaftlicher Nutzung Hinweise zur Art der Arbeit und der Hochschule

  Erläuterungen zur beabsichtigten Veröffentlichung, Verwendung in einem Vortrag usw.

  Auflistung der einzelnen Archivguteinheiten, für welche die Sperr- bzw. Schutzfristen verkürzt werden sollen, mit Signatur, Aktentitel und Laufzeit

  bei Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf natürliche Personen beziehen, auch die Lebensdaten der Betroffenen, sofern sie bekannt oder aus dem Findmittel ersichtlich sind

Bei personenbezogenem Archivgut muss die Benutzerin/der Benutzer die Einwilligung des oder der Betroffenen beibringen oder nachweisen, dass die Benutzung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen Gründen, die im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder einer dritten Person liegen, unerlässlich ist.

 

Über die Verkürzung von Schutzfristen entscheidet das Stadtarchiv mit Zustimmung der abgebenden Stelle.

 

Im Fall einer Verkürzung der Schutzfrist verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Benutzung personenbezogenen Archivguts gewonnenen Erkenntnisse und Fakten nur anonymisiert und nur für den im Antrag angegebenen Zweck zu verwenden, die bei der Einsicht der Akten gewonnenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben sowie schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter in keiner Weise zu beeinträchtigen.

 

Archivbibliothek

Die Bibliothek des Stadtarchivs sammelt einschlägige Literatur vorwiegend zur Stadt- und Regionalgeschichte sowie zu den historischen Hilfswissenschaften. Aufgrund ihrer Funktion als stadtgeschichtliche Dokumentationsstelle kommt – neben Monographien und einzeln erschlossenen Aufsätzen – der außerhalb des Buchhandels erscheinenden "grauen Literatur" (z.B. Fest- und Firmenschriften, Prüfungsarbeiten) eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand ist online recherchierbar (LINK).

Die Bücher der Archivbibliothek müssen – ebenso wie die Archivalien – aus den Magazinen geholt werden.

 

Audiovisuelle Bestände - Bild-, Film- und Tonarchiv

Das Bild-, Film- und Tonarchiv im Stadtarchiv Neumarkt verwahrt Fotoplatten und Negative, Dias, historische und moderne Abzüge sowie Digitalaufnahmen aus der Zeit von ca. 1860 bis in die unmittelbare Gegenwart.

Neben den Bildbeständen sind auch audiovisuelle Quellen, darunter Filme, Videos und Tonträger, vorhanden. Ergänzt werden die Fotobestände durch mehr als 800 Ansichtspostkarten mit Neumarkter Motiven überwiegend aus der Zeit des 20. Jahrhunderts. Der thematische Schwerpunkt der Sammlungen liegt auf der Topografie.

Den umfangreichsten Teil der historischen Aufnahmen bildet die Sammlung der so genannten „Heinrich-Negative“ des früheren Leiters der Neumarkter Stadtmuseums Herbert Heinrich, der nicht nur selbst besonders in den 1970er und 1980er Jahren Stadtbilddokumentation betrieb, sondern auch umfangreiche Reproduktionen von Privatfotos, Ansichtskarten und Fotos in Druckwerken anfertigte (1986 von der Stadt erworben).

Aktuelle Informationen zu Inhalt, Laufzeit und Verzeichnungsstand etc. der audio-visuellen Sammlungen können der Beständeübersicht am Benutzer-PC im Leseraum entnommen werden.

Die Film- und Videosammlungen des Stadtarchivs befinden sich noch im Aufbau.

Die Bestände werden laufend durch Sammlungen und Einzelnachlässe aus privater Provenienz sowie von verschiedenen öffentlichen Trägern erweitert.

 

 

 

 

STADTARCHIV DER STADT NEUMARKT I.D.OPF.

Bräugasse 18
92318 Neumarkt

Tel.: 0 91 81 / 2 55 - 26 40

E-Mail: stadtarchiv@neumarkt.de

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8:30 - 12:00 Uhr

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